- Das Arbeitsrecht…
- … umfasst über Gesetze, Verordnungen und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (sof. Individualarbeitsrecht). Weiterhin wird das Verhältnis zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten/Personalräten und den Arbeitgeber- verbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite vom Arbeitsrecht umfasst (sog. Kollektivarbeitsrecht).
Sie haben einen Arbeitsvertrag erhalten und wissen nicht, ob die Regelungen so in Ordnung sind?
Ihr Arbeitsvertrag war befristet, wird aber einvernehmlich schon ein oder zweimal verlängert. Was ist zu beachten?
Sie wollen sich gegen eine unberechtigte Abmahnung zur Wehr setzen?
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten? Gegen diese Kündigung wollen Sie mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen?
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung und welche Höhe wird diese haben?
Ist der vorliegende Aufhebungsvertrag in Ordnung und welche Folgen hat dessen Abschluss?
Ihr Gehalt wird nicht gezahlt?
Sie bekommen kein Zeugnis?
Sie erhalten keinen Urlaub, bzw. zu wenig Urlaubstage?
Thema Mobbing oder sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz? Sie wollen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz- und Schmerzensgeld geltend machen?
Sie als Arbeitgeber oder Personalverantwortlicher müssen einem Ihrer Arbeitnehmer aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen kündigen? Ist das KSchG zu beachten?
Sie haben Probleme mit dem Betriebsrat/Personalrat über den Umfang der Mitwirkungs-, bzw. Beteiligungsrechte?
Welche vertraglichen Regelungen zu Teilzeit und Arbeitszeitmodellen sind zu vereinbaren?