Heydenreichstr. 4 | 07749 Jena | Tel. 03641 - 63 78 90

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Zivil- Vertragsrecht :: Reiserecht

Sie haben bei Ihrer letzten Reise erhebliche Probleme gehabt? Das Hotel und dessen Lage stimmte tatsächlich nicht mit den Angaben im Katalog überein? Das Zimmer war nicht sauber? Nebenan befand sich eine Baustelle, von der starke Lärmbelästigungen ausgingen?

Sie müssen bei allen Problemen und vermeintlichen Mängeln zunächst die Reiseleitung vor Ort informieren und Abhilfe verlangen (am besten schriftlich). Lassen Sie sich diese Meldung bestätigen. Setzen Sie gleichzeitig eine angemessene Frist, innerhalb derer der Mangel beseitigt werden soll. Dokumentieren und fotografieren Sie die Mängel im Detail um Ihre Angaben später beweisen zu können. Können weitere Gäste diese Mängel bestätigen, vergessen Sie nicht deren Namen und Anschriften zu notieren. Diese Gäste können als Zeugen Ihre Angaben bestätigen.

Achtung Ausschlussfrist:
Ansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.