Das allgemeine Zivilrecht beinhaltet viele Bereiche, die wir für Sie unter spezialisierten Tätigkeitsgebieten bearbeiten, so z.B. das Arbeits-, Familien-, Miet-, oder das Erbrecht. Alle nicht dazugehörenden Fälle werden von uns im Bereich des Zivil- und Vertragsrechts übernommen. Dazu gehören neben den bereits oben genannten Schuldverhältnissen auch sonstige privatrechtliche Verträge, Handels- und Gesellschaftsverträge.
Um Nachteile für den Mandanten zu vermeiden, gestalten und prüfen wir für Sie Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von allen zivilrechtlichen Forderungen und Ersatzansprüchen.