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Zivil- Vertragsrecht :: Kredit-, Darlehensvertrag

Bei einem Kredit- bzw. Darlehensvertrag (im folgenden Darlehensvertrag) gewährt der Darlehensgeber einem Darlehensnehmer einen Geldbetrag für einen gewissen Zeitraum zur freien oder gebundenen Nutzung. Da es sich bei einem Darlehen in der Regel um ein entgeltliches Darlehen handelt, hat der Darlehensnehmer nicht nur den Darlehensbetrag zurückzuzahlen sondern für die Nutzung zusätzlich einen Zins zu zahlen. Häufig sind vom Darlehensnehmer Sicherheiten zu bestellen. Kommt der Darlehnsnehmer mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten in Verzug oder kann keine weiteren Zahlungen erbringen, so kann der  Darlehensgeber durch Verwertung der Sicherheiten seine Forderung befriedigen.

Steht einem Verbraucher als Darlehensnehmer auf der anderen Seite eine Bank gegenüber, ist die Angabe der Gesamtkosten hier des Effektivzinses bindend durch die Preisangabenverordnung vorgeschrieben.

Es gibt eine Vielzahl von Darlehensarten z.B. Annuitätendarlehen (Privatdarlehen von Banken zur Immobilienfinanzierung), Tilgungsdarlehen oder auch Bauspardarlehen.

Wir beraten Sie gerne unabhängig über Kredite und Darlehensarten. Wir prüfen bzw. entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Darlehensvertrag zwischen Privatleuten, ob entgeltlich oder nicht.