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Zivil- und Vertragsrecht :: Online-/ Internetkaufvertrag

Der Online-/ Internetkaufvertrag (Fernabsatzvertrag) ist ein normaler Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer, der unter Nutzung von sogenannten “Fernabsatzkommunikationsmitteln“ zustande gekommen ist. Dies sind insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste. Der wesentliche Unterschied zum Kaufvertrag unter Anwesenden ist die Einräumung eines Widerrufsrechts für den Käufer.  Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 BGB entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird. Der Online-Käufer soll durch die Einräumung des Widerrufsrechts dem Käufer im Ladenlokal, der den Kaufgegenstand in die Hand nehmen und genau prüfen und besichtigen kann, gleichgestellt werden. Diese Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren daher erst mit deren Eingang beim Empfänger.

Das gleiche gilt im Wesentlichen für den Kauf über die Onlineplattform ebay. Egal, ob eine Sache ersteigert oder gekauft wird, es handelt sich dabei  immer um einen Kaufvertrag. Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Händler, so gilt das Gleiche wie oben bei dem Onlinekauf. Handelt es sich beim ebay-Verkäufer allerdings um einen Privatverkäufer so kann dieser wirksam jegliche Gewährleistungsrechte ausschließen. Die entsprechende Formulierung lautet z.B. „Es handelt sich um einen Privatverkauf, daher ohne jegliche Gewährleistung“. Dennoch muss der Kaufgegenstand mit der im Kaufvertrag vereinbarten Beschaffenheit übereinstimmen. Dies richtet sich im Wesentlichen nach der vom Käufer angegebenen Beschaffenheitsangaben des Kaufgegenstandes. Entspricht der Kaufgegenstand nicht der vereinbarten Beschaffenheit, bzw. fehlt eine Beschaffenheit, so liegt ein Sachmangel der Kaufsache vor. In einem solchen Fall greift der Gewährleistungsausschluss des Verkäufers nicht.