Der Kaufvertrag ist wohl der Vertrag der am häufigsten, wahrscheinlich täglich von uns Allen abgeschlossen wird. Selbst der Kauf eines Brötchens ist ein Kaufvertrag.
Je höher der Kaufpreis einer Sache ist und ein schriftlicher Vertrag unterzeichnet wird, umso eher ist man sich dessen bewusst, einen Kaufvertrag abgeschlossen zu haben. Der Ärger kommt aber immer erst dann, wenn mit dem Kaufgegenstand nach dem Erwerb etwas nicht in Ordnung ist oder der Kaufpreis nicht oder nicht vollständig gezahlt wird. Jetzt kommt es darauf an, welche Rechte Ihnen vertraglich oder gesetzlich zustehen, um Ihre Forderung durchsetzen zu können. Handelt es sich um einen Mangel oder nicht? Kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Kauf zurücktreten? Oder habe ich einen Nacherfüllungsanspruches aus §§ 437 Nr.1, 439 BGB? Dieser geht allen anderen Gewährleistungsrechten vor und ist gerichtet auf erneute Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) oder Beseitigung des Mangels an dem Kaufgegenstand (Nachbesserung).