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Zivil- und Vertragsrecht :: Allgemeines

Das Zivil- und Vertragsrecht umfasst alle Verträge und Rechtsverhältnisse zwischen natürlichen (Einzel-/ Privatpersonen) und/oder juristischen Personen (z.B. GmbH, AG usw.)  Oft wird das Zivilrecht auch mit den Begriffen Bürgerliches Recht oder Privatrecht gleichgesetzt. Anders als im öffentlichen Recht gibt es hier keine Über- oder Unterordnung zwischen den Parteien (wie z.B. zwischen einer Behörde und einer Person), sondern es gilt eine Gleichstellung zwischen den Vertragsparteien.

 

Die grundlegenden Regeln des Zivil- bzw. Vertragsrechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Hier werden sehr umfassend alle Bereiche des täglichen Miteinanders rechtlich definiert.