Die Produkthaftung ist im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geregelt. Sie verpflichtet den Hersteller eines Produktes, zum Ersatz des Schadens, der durch ein von ihm hergestelltes fehlerhaftes Produkt an anderen Sachen entstanden ist. Auf ein Verschulden des Herstellers kommt es nicht an. Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität (§ 2 ProdHaftG). Die Haftung des Herstellers ist im Produkthaftungsgesetz auf 85 Millionen Euro begrenzt.
Bei Arzneimitteln sind die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes nicht anzuwenden.
Daneben gibt es noch die vertraglich vereinbarte Produkthaftung sowie die deliktische allerdings verschuldensabhängige Produkthaftung aus unerlaubter Handlung (siehe oben).