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Grundstücks- Immobilienrecht :: Rechtsanwälte Grundstücks- Immobilienrecht

Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Überprüfung von Grundstücksrechten jeglicher Art. Selbstverständlich vermitteln wir anschließend auch den Kontakt zu einem beurkundenden Notar.

Wir helfen Ihnen aber auch dabei, Ihr Eigentum zu schützen indem wir zum einen Ihre Ansprüche aus dem Eigentum durchsetzen, zum anderen aber auch Störungen durch Geltendmachung von Beseitigungs- und Unterlassungansprüchen abwehren.

Nach wie vor ist der Erwerb von Immobilien interessant, dabei ist es die Aufgabe der Rechtsberater, Chancen und Risiken aus rechtlicher Sicht abzuwägen und darauf zu achten, dass bei der Gestaltung von Verträgen die Interessen des Mandanten optimal gewahrt bleiben. Viele Kaufinteressenten von Immobilien versäumen es, rechtzeitig, die später zu beurkundenden Verträge gründlich rechtlich überprüfen zu lassen.

Die Beurkundung von Verträgen ist die Aufgabe der Notare. Da aber Notare gegenüber den Vertragsparteien zu strikter Unabhängigkeit verpflichtet sind, ist eine optimale Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen bei der Gestaltung von Grundstückkaufverträgen nur dadurch gewährleistet, dass Sie Vertragsentwürfe auch von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens überprüfen lassen, bevor sie beurkundet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie sich einem wirtschaftlich stärkeren Veräußerer oder Erwerber gegenüber sehen.