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Grundstücks- Immobilienrecht :: Allgemeines

Ein eigenständiges Gesetz, welches die Rechte an Grundstücken regelt, gibt es bei uns nicht. Es finden sich in einer Vielzahl von Vorschriften Regelungen, die für Grundstücke und für Rechte an Grundstücken gelten.

Zum Grundstücks- und Immobilienrecht gehören sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Belastung und der Veräußerung von Grundstücken stehen. Da Immobilien nach wie vor zu den wichtigsten Vermögenswerten für Privatpersonen, aber auch für Firmen gehören, zählt das Immobilienrecht zu den wichtigsten Rechtsgebieten überhaupt. Entsprechend groß ist auch der Beratungsbedarf. Zum Grundstücksrecht zählt nicht nur das Eigentum sondern auch beschränkt dingliche Rechte, wie z.B.  der Niessbrauch, Grundpfandrechte (z.B. Hypothek und Grundschulden) sowie Grunddienstbarkeiten. Zu den häufigsten Anwendungen der Grunddienstbarkeit gehört das Wege- und Leitungsrecht.