Unsere Leistungen im Familienrecht bestehen in der Beratung und der konsequenten gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen in den folgenden Tätigkeitsbereichen:
- Trennung und Scheidung
- Versorgungsausgleich
- Unterhalt (Kindes- und Ehegattenunterhalt)
- Zugewinnausgleich
- elterliche Sorge undUmgangsrecht
- Hausratteilung
- Ehewohnung
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Eheverträge
- Vorläufiger Rechtsschutz
- Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
- Trennungsunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- Vaterschaftsanfechtung
- Vermögensaufteilung nach der Scheidung
- Sorgerecht
Zur Herbeiführung von gütlichen Einigungen und Vermeidung von Prozessen bemühen wir uns jedoch stets um ein besonnenes Miteinander.