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Erbrecht :: Allgemeines

Mit dem Eintritt des Todes stellen sich im Wesentlichen die folgenden Fragen:

  • Wer ist Erbe?
  • Welche Rechtsstellung hat der Erbe? Welche Ansprüche kann er gelten machen? Wie ist der Nachlass zu verwalten?
  • Wie ist der Nachlass zu verteilen? Welche Nachlassverbindlichkeiten bestehen?
  • Wie wirken sich Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall aus?

Unsere Beratung umfasst insoweit die Planung der Nachfolge auf der Erblasserseite, die Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten beim Abschluss von erbrechtlichen Verträgen sowie bei Nachlassstreitigkeiten, insbesondere bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, der Abfindung von Pflichtteilsberechtigten sowie der Auszahlung von Vermächtnissen. Darüber hinaus stehen wir unseren Mandanten bei der Überprüfung und Ausarbeitung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zur Verfügung.

Insbesondere nachfolgende Schwerpunkte werden bearbeitet:

  • gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
  • Testament, gemeinschaftliches Testament (Ehegattentestament), Erbvertrag
  • Vermächtnis und Auflage
  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Enterbung, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzungsanspruch
  • Anfechtung der Erbschaft
  • Erbschaftskauf
  • Erbschaftsteuer
  • Erbschein und Erbscheinverfahren
  • Erbenhaftung und deren Beschränkung, Nachlassinsolvenz, Nachlassverwaltung, Dürftigkeitseinrede
  • Behindertentestament
  • Erbschaftsbesitz
  • Erbverzicht
  • vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen zu Lebzeiten, Schenkung auf den Todesfall
  • Erbunwürdigkeit
  • Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung bzw. Teilung der Erbschaften
  • Auskunftspflichten im Erbrecht
  • Unternehmensnachfolge und Unternehmertestamente
  • gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklauseln