Sollten Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation Befürchtungen haben, die Anwalts- und Gerichtskosten am Ende nicht zahlen zu können, teilen Sie diesen Umstand bitte vor Beginn des Anwaltsgesprächs Ihrem Rechtsanwalt mit. Der Rechtsanwalt wird Sie nun über die Möglichkeit der Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe informieren. Für die Beratung und das außergerichtliche Verfahren können Sie bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes Beratungshilfe beantragen. Ein ausfüllbares Formular zur Beratungshilfe (Stand 01.01. 2014) können Sie hier downloaden. Nach Genehmigung durch das Amtsgericht kann der Rechtsanwalt seine Gebühren mit der Staatskasse abrechnen. Lediglich 15 Euro sind vom Mandanten als Eigenbeteiligung an den Rechtsanwalt zu zahlen. Wird die Beratungshilfe vom Amtsgericht abgelehnt, müssen Sie die Kosten des Rechtsanwalts aus eigener Tasche bezahlen.
Auch für ein gerichtliches Verfahren können Sie staatliche Unterstützung in Form von Prozesskostenhilfe erhalten. Hierzu müssen Sie den Vordruck für die Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen. Den Vordruck finden Sie hier. Anschließend nehmen Sie Ihre ausgefüllte Erklärung mit den erforderlichen Belegen und geben diese Ihrem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt wird die Prozesskostenhilfe anschließend für Sie bei Gericht beantragen. Das Gericht prüft nun, ob die Klage bzw. die Verteidigung gegen eine Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse die Gewährung der Hilfe erforderlich machen und gewährt gegebenenfalls daraufhin die Prozesskostenhilfe. Lehnt das Gericht den Antrag ganz ab, oder gewährt nur einen Teil müssen Sie die Kosten des Rechtsstreits vollständig oder zum Teil selbst aufbringen.
Achtung Neu!!
Sie sind während des Gerichtsverfahrens und innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens verpflichtet, dem Gericht jede wesentliche Verbesserungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse oder eine Änderung Ihrer Anschrift unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Bei laufenden Einkünften ist jede nicht nur einmalige Verbesserung von mehr als 100 Euro (brutto) im Monat mitzuteilen. Reduzieren sich geltend gemachte Abzüge (Wohnkosten, Unterhalt, Zahlungsverpflichtungen oder besondere Belastungen) oder fallen diese ganz weg, so müssen Sie dies ebenfalls von sich aus mitteilen, wenn die Entlastung nicht nur einmalig 100 Euro im Monat übersteigt.
Eine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann auch dadurch eintreten, dass Sie durch die Rechtsverfolgung oder -verteidigung etwas erlangen. Auch dies müssen Sie dem Gericht mitteilen.
Verstoßen Sie gegen diese Pflichten, kann die Bewilligung nachträglich aufgehoben werden und Sie müssen die Kosten nachzahlen.